Reifen
Die Reifenwahl
Reifen

Bei modernen Maschinen besteht sehr häufig eine feste Reifenbindung, die vom Hersteller zwingend vorgegeben ist. Fahrer solcher Bikes brauchen nicht lange zu diskutieren, sondern dürfen ausschließlich solche Reifen in der vorgeschriebenen Größe verwenden. Anders ist es bei Fahrzeugen ohne Markenbindung. Hier kommt es nur auf die vorgeschriebene Größe an.

Unter den Ziffern 15.1 und 15.2 steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: Fahrzeugschein), welche Reifengröße für Ihr Motorrad vorgeschrieben ist. Bei älteren Fahrzeugscheinen stehen die Reifenvorschriften in den Ziffern 20 bis 23. Dort finden Sie eine Reihe von Zahlen, die die Breite und Höhe sowie Bauart der vorgeschriebenen Reifengrößen für Vorder- und Hinterrad separat angeben:

Zulassungsbescheinigung, Teil 1
(Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil 1)     

Beispielsweise steht 100/90-18 56H für den Vorderreifen und 130/90-17 68H für den Hinterreifen einer BMW K75. Die jeweils erste Zahl steht für die Reifenbreite, in unserem Fall ist der Vorderreifen 100 mm und der hintere 130 mm breit. Die zweite Ziffer steht für das Verhältnis von Reifenhöhe und -breite in Prozent. Nach dem Bindestrich steht der Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll sind 2,54 cm). In unserem Beispiel hat also die vordere Felge einen Durchmesser von 17 Zoll oder 43,18 cm und die hintere hat 18 Zoll, was 45,72 cm entspricht. Danach folgt die so genannte Tragfähigkeits-Kennzahl, die Auskunft über die Belastbarkeit eines Reifens gibt. Diesem Load-Index (LI) liegt eine genormte Tabelle zugrunde, die eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck wiedergibt. Dem LI von 68 entspricht nach dieser Tabelle eine Belastbarkeit von 315 kg. Der letzte Buchstabe gibt Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens. Den Buchstaben sind Geschwindigkeitskategorien zugeordnet. So steht das H für die Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h.