Kaufvertrag immer schriftlich abschließen

Nach der Probefahrt werden Sie viele Fragen an den Verkäufer haben. Ein ehrlicher Verkäufer wird sich die Zeit nehmen und die Geduld aufbringen, alle Fragen erschöpfend zu beantworten. Wenn Sie den Verdacht auf einen Schaden haben, sprechen Sie den Verkäufer darauf an. Wenn er Ihre Beobachtungen nicht ernst nimmt oder sie bagatellisieren möchte, ist Vorsicht angeraten. Lässt er sich jedoch darauf ein und kann ihnen plausibel erklären, dass es eine Eigenart der Maschine ist, dass sie beispielsweise bei 3.500 Umdrehungen pro Minute eben Vibrationen hat, kann dies stimmen.

Wenn Sie sich unsicher sind, vereinbaren Sie mit dem Verkäufer die Begutachtung durch eine Fachwerkstatt oder einen Verkehrsclub. Für Mitglieder im ADAC kostet ein Fahrzeug-Check etwa 80 Euro. Durchgeführt wird der Fahrzeug-Check von staatlich vereidigten Kfz-Sachverständigen, die auch Angaben zum Verkaufswert machen. Wo Sie eine solche Begutachtung durchführen können, erfahren Sie bei der bundesweit einheitlichen Informationshotline des ADAC unter 01805 / 10 11 12.

Bei der Verkaufsverhandlung profitieren Sie von Ihrer vorherigen Marktbeobachtung. Sie werden sich eine Preisvorstellung gebildet haben und können einschätzen, in welchem Zustand einer Maschine welcher Preis möglich ist. Kleinere Mängel müssen Sie vor dem Kauf einer Maschine nicht abschrecken. Sie müssen ein Motorrad nach dem Kauf sowieso gründlich warten lassen und kleinere Verschleißsteile ersetzen. Insofern kommt es bei der Kaufverhandlung darauf an, welche Mängel Sie festgestellt haben und was es wohl kostet, diese zu beheben. Bringen Sie diese Mängel zur Sprache und begründen Sie ihre niedrigere Preisvorstellung plausibel. Lassen Sie sich in jedem Fall auch alle Unterlagen zeigen, die der Verkäufer im Idealfall vorzeigen kann. Lassen Sie sich die letzten Prüfberichte des TÜV zeigen. Achten Sie darauf, ob und welcher Kilometerstand vermerkt wurde und dass die Fahrgestellnummer identisch mit dem Eintrag in den Zulassungspapieren ist.

Wenn Sie sich mit dem Verkäufer einig sind, zu welchem Kaufpreis Sie das Motorrad kaufen wollen, schließen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Kaufvertrag. Lassen Sie sich vom Verkäufer bestätigen, dass die Maschine unfallfrei ist. Dies ist sehr wichtig! Wenn sich später in einer Werkstatt herausstellt, dass die Maschine doch einen Unfall hatte, ist dieser Umstand ein Grund vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung zurückzutreten.